1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Kauf-, Liefer- und Lizenzverträge einschließlich etwaiger Nebenabsprachen. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
2. Preise
Die in unseren Preislisten angegebenen Verkaufspreise sind unverbindliche Richtpreise. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle vorher gültigen Preise außer Kraft gesetzt. Die Rechnungsstellung erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Porto, Verpackung sowie etwa die für die Installation von Programmen beim Lizenznehmer anfallende Reisekosten und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt, ebenfalls die Schulung von Mitarbeitern.
3. Lieferung
Die von uns angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, soweit sie dem Besteller ausdrücklich und schriftlich zugesagt worden sind. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wie z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung in unserem oder dem Betrieb eines Vorlieferanten, ist der Lauf der Lieferzeit für die Dauer der Behinderung gehemmt. Wird infolge der genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von unserer Lieferpflicht befreit. Dem Käufer stehen für diesen Fall keine Schadenersatzansprüche zu. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, sobald Thomatronik die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben hat.
4. Zahlung / Eigentumsvorbehalt
Rechnungen von Thomatronik sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt der Käufer bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung sämtlicher Forderungen von Thomatronik aus der Geschäftsverbindung an Thomatronik ab. Auf Verlangen von Thomatronik ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und Thomatronik die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
5. Mängelrüge
Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind Thomatronik unverzüglich nach Empfang der Leistung bzw. - in Fällen versteckter Mängel - unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen und den Mangel so genau zu bezeichnen und zu dokumentieren, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist. Bei Computerprogrammen ist dem Lizenznehmer bekannt, dass nach dem Stand der Technik das Auftreten von Programmfehlern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Sie stellen deshalb auch keine Mängel im Rechtssinne dar.
6. Gewährleistung
a) Zeigt der Käufer Sachmängel von Warenlieferungen rechtzeitig an, so hat er Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Nur wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehlschlägt, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
b) Bei der Lieferung von Computerprogrammen (Software) beschränkt sich die Gewährleistung von Thomatronik auf die in der Leistungsbeschreibung (Benutzerhandbuch) dargestellten Kriterien bei vertragsgemäßer Nutzung entsprechend der übernommenen Programmversion. Thomatronik gewährleistet lediglich die Lauffähigkeit und Brauchbarkeit des Programms auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses von Thomatronik empfohlenen Software- und Hardware-Konfigurationen. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn die Software entgegen den Bestimmungen dieses Vertrages oder ohne Zustimmung von Thomatronik benutzt, geändert oder erweitert wird. Für selbst erstellte Kopien wird keine Gewährleistung übernommen. Zeigt der Lizenznehmer Mängel rechtzeitig an, so wird Thomatronik diese kostenlos beseitigen, wobei Thomatronik sich die konkrete Art der Mängelbehebung bzw. Ersatzlieferung vorbehält. Ist die Beseitigung des Mangels nicht möglich oder bleiben mehr als zwei Beseitigungsversuche erfolglos, kann der Lizenznehmer Minderung oder Wandlung verlangen.
c) Die Gewährleistungsfrist beginnt sowohl bei Warenlieferungen als auch bei Computerprogrammen mit dem Tag der Lieferung und richtet sich nach den gesetztlichen Bestimmungen.
7. Haftungsbegrenzung
Thomatronik haftet nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie positiver Vertragsverletzung, sofern diese nicht auf einem Verschulden oder nur auf leichter Fahrlässigkeit beruhen oder nicht auf das Fehlen einer zugesicherten Programmeigenschaft zurückzuführen sind oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn sowie für den Verlust von Daten.
In jedem Fall sind etwaige Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt, nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses bekannten Umständen, vernünftigerweise zu rechnen war. Die Beschränkung bzw. der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen bezieht sich auch auf Ansprüche gegenüber Mitarbeitern und Beauftragten von Thomatronik.
8. Zusätzliche Bestimmungen für Software
a) Bei der Lieferung von Computerprogrammen gewährt Thomatronik dem Lizenznehmer (LN) an der Software sowie den dazugehörigen Handbüchern, Informationen und Dokumentationen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zum Gebrauch. Der Lizenznehmer wird Eigentümer der überlassenen Datenträger und Materialien, ist jedoch nicht berechtigt, diese außerhalb der Regelungen dieses Lizenzvertrages zu verwenden.
Der LN darf die Software ausschließlich für sich verwenden. Zulässig ist die Verwendung in Systemen mit mehreren Zentraleinheiten oder Computernetzen, soweit diese ausschließlich vom LN verwendet und Mehrplatzlizenzen erworben werden. Kopien der Software dürfen ausschließlich für interne Backup-Zwecke des LN hergestellt werden und müssen alle Urheberrechtshinweise enthalten, die auf den gelieferten Produkten angebracht sind. Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und sonstige Eigentumsangaben von Thomatronik dürfen vom LN nicht verändert werden.
b) Die Lizenz ist befristet oder unbefristet, je nach Kaufvertrag. Sie kann von Thomatronik widerrufen werden, falls der LN die Vertragsprodukte zu anderen Zwecken als den vertraglichen vereinbarten benutzt, Dritten überlässt oder für andere als interne Zwecke vervielfältigt. Bei einem Widerruf der Lizenz hat der LN die gelieferten Datenträger, Informationsbroschüren, Handbücher und ähnliches einschließlich aller etwa gezogenen Kopien unverzüglich vollständig an Thomatronik herauszugeben bzw., soweit diese auf Datenträger gespeichert sind, zu löschen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
c) Der LN ist zu Änderungen an der gelieferten Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Thomatronik nicht befugt. An allen etwaigen Änderungen oder Verbesserungen der Software erwirbt Thomatronik unmittelbar mit deren Einführung alle ausschließlichen Rechte ohne Gegenleistung. Thomatronik wird dem LN Weiterentwicklungen jeweils gesondert anbieten.
9. Schlussbestimmungen
Falls eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein sollte, ist sie durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Geschäftsziel möglichst nahe kommt. Ausschließlicher Erfüllungsort für Liefer-, Lizenz- und Zahlungsverpflichtungen ist Rosenheim. Gerichtsstand ist Rosenheim.